Fördermittel
Stimmbildungsmaßnahmen, Maßnahmen der Nachwuchsförderung und Probenwochenenden werden unter bestimmten Voraussetzungen direkt durch den Landesverband NRW gefördert. Einen formlosen Antrag können Sie bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich an die Geschäftsführerin richten. Sie erhalten dann die weiteren Antragsunterlagen am Beginn des Antragsjahres.
Wir bitten um Beachtung der Abgabefristen.
Beratung
Eine individuelle Beratung unserer Chöre in den Bereichen Ehrenamt und Vereinsrecht bildet eine der tragenden Säulen unserer Verbandstätigkeit.
Networking
Der VDKC NRW versucht Netzwerke zwischen verschiedenen Musik- und Kulturschaffenden zu entwickeln und zu etablieren.